Mika
beidgeschlechtlicher VornameBedeutung / Herkunft
aktuellste Entscheidung:
Der Name Mika kann als alleiniger männlicher Vorname eingetragen werden. (Beschluss des AG Gießen vom 26.09.2007 - 22 III 30/07)
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bekannte Person: Mika Häkkinen (Formel 1 - Rennfahrer)
86.Platz der 100 beliebtesten männlichen Vornamen 1999 der finnischen Universität Helsinki. (Nutzerbeitrag)
Laut dem Internationalen Handbuch der Vornamen, herausgegeben von der Gesellschaft für deutsche Sprache und dem Bundesverband der deutschen Standesbeamten (ISBN 3 - 8019 - 5624 - 5) ist Mika sowohl für Mädchen als auch für Knaben zugelassen. Daher ist die Beischreibung eines zweiten, das Geschlecht des Kindes eindeutig bestimmenden Vornamen unablässlich.
(Grundsätzlich ist bei allen Vornamen, die für beide Geschlechter zugelassen sind, ein zweiter Vorname erforderlich, der das Geschlecht eindeutig bestimmt.)
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Mika ist die finnische Form von Michael und Michael bedeutet: wer ist wie Gott
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Der Name Mika benötigt nicht unbedingt einen zweiten Namen, wenn man " Miká " schreibt.
So wird durch den Strich eindeutig, dass es so geschrieben ein männlicher Vorname ist.
Diese Information haben wir auf dem Standesamt Germersheim mitgeteilt bekommen, als wir unseren Sohn Miká angemeldet haben. Da hat man uns gesagt, entweder einen zweiten männlichen Vornamen oder aber diese Schreibweise. Dadurch wird das "A" betont und es ist dann ein männlicher Vorname.
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weiblich, japanisch: der neue Mond
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Der Vorname Mika ist entgegen der weitläufigen Meinung, dass bei Verwendung dieses Namens für eine männliche Person ein zweiter Vorname unabdingbar ist, beim Standesamt Gießen im Juli 2006 ohne weiteren Vornamen für einen Jungen zugelassen worden.
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Mika kann nicht als alleiniger männlicher Vorname eingetragen werden. (Leitsatz nicht amtlich)
AG Flensburg, Beschluss vom 14. November 2006— 69 III 25/06
Aus den Gründen:
1. Die Antragsteller wollen als Eltern ihres 2006 geborenen Sohnes ihm den Vornamen Mika geben. Der Standesbeamte hat es abgelehnt, Mika als alleinigen Vornamen in das Geburtenbuch einzutragen, mit der Begründung, es handele sich um einen geschlechtsneutralen Vornamen, und verlangte von den Eltern die Hinzufügung eines geschlechtsoffenkundigen Vornamens. Die Kindeseltern beantragen nunmehr, das Standesamt anzuweisen, den Namen Mika als Einzelvornamen für ihren Sohn einzutragen.
2. Der Antrag der Kindeseltern ist zulässig, aber unbegründet.
Der Standesbeamte ist nicht anzuweisen, den Namen Mika als Einzelvornamen einzutragen. Grundsätzlich steht den Eltern gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB das Recht zu, dem Kind einen Vornamen zu geben. Die Wahl des Vornamens ist nur dadurch beschränkt, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf. Diese Grenzen werden grundsätzlich dann nicht eingehalten, wenn der Vorname das Geschlecht des Kindes nicht hinreichend kenntlich macht (BGH, BGHZ 73, 239, 241 = StAZ 1979, 238, 239).
Ein aus dem Ausland entliehener Vorname ist nur dann als einziger Vorname im Geburtenbuch eintragungsfähig, wenn er im Ausland eindeutig einem Geschlecht zugeordnet ist (BGH a.a.O.). Maßgeblich ist dann die Gebräuchlichkeit im Ausland, nicht jedoch das deutsche Sprachempfinden. Ausweislich der Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache vom 13.9.2006 stammt der Name »Mika« aus dem skandinavischen Sprachraum. Dort wird er sowohl als männlicher wie auch als weiblicher Vorname verwendet. Demgegenüber kann der Umstand, dass in Deutschland dieser Name mittlerweile überwiegend als männlicher Name angesehen wird, keine entscheidende Rolle spielen.
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Für das Standesamt Köln ist der Vorname Mika eindeutig männlich und ohne zweiten Vornamen gültig, so im Mai 2005 eingetragen.
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