et omnes sancti
beidgeschlechtlicher VornameBedeutung / Herkunft
Es ist einem Familienvater aus Hessen gelungen, dass sein Kind "et omnes sancti" mit drittem Vornamen heissen darf.
Vor langer Zeit durfte "et omnes sancti" als Vorname verwendet werden. Jüngst wurde aber von den Standesämtern in Deutschland dieser als Vorname abgelehnt, da aufgrund der fehlenden Verwendung in heutiger Zeit die "Vornamenseigenschaft" nicht mehr gegeben ist.
Ein in Hessen wohnender Vater konnte jedoch noch einen lebenden Mitbürger mit diesem Namen ausfindig machen. Dieser Tatbestand reichte dann für die Eintragung aus.
Allen Eltern in Deutschland ist nun eine derartige Namensvergabe möglich. Es muss jedoch ein weiterer Vorname vorhanden sein, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt.